Pressemitteilung (10.06.2018)
Stadt Freiburg mit Repressionen gegen den Christopher-Street-Day
Der Christopher-Street-Day Freiburg 2018 soll in zwei Wochen am 23./24. Juni stattfinden, doch legt die Stadt Freiburg dem CSD-Verein ähnlich wie bereits 2017 mehr als nur Steine in den Weg. Der CSD-Verein als Veranstalter erwägt nun die Demonstration/Parade am 23. Juni abzusagen oder gegen die Stadt zu klagen, um für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und die Sichtbarkeit von LSBTIQA* (Lesben, Schwulen, Bi+sexuellen, Trans*, Inter*, queeren & a_sexuellen Menschen) zu kämpfen.
Probleme von 2017 wiederholen sich
Bereits 2017 gab es erhebliche Probleme bei der Planung und Durchführung des Christopher-Street-Day in Freiburg, welcher der deutschlandweit erste nach der Öffnung der Ehe am 30.06.2017 war. Trotz aller Bemühungen des CSD-Vereins und angesprochener Bedenken wurden unter anderem ein problematischer Aufstellungsort und eine unglückliche Route durch die Stadt Freiburg vorgeschrieben. Bei der Demonstration/Parade realisierten sich die Probleme, sodass am Ende alle Seiten unzufrieden waren: die Stadt Freiburg, die Polizei, der CSD-Verein als Veranstalter, die Freiburger LSBTIQA*-Community sowie viele Teilnehmende. Als Folge versuchte die Stadt Freiburg juristisch gegen den CSD-Verein vorzugehen. Ein Strafverfahren stellte die Staatsanwaltschaft jedoch straflos ein. Nach Dezember 2017 folgten Bußgeldbescheide des Amts für öffentliche Ordnung, denen der Verein widersprochen hat. Das Verfahren dauert noch an.
Breiter Ansatz der CSD-Organisator*innen
Der CSD-Verein hat für die Planung des CSD 2018 die Initiative ergriffen und mit allen Beteiligten frühzeitig den Dialog gesucht, um Lösungen zu finden und alle Interessen bei der Planung zu berücksichtigen. Im Rahmen dessen fand bereits im Januar 2018 ein Offenes Plenum mit Freiburger Gruppen der LSBTIQA*-Community, bisherigen und potentiellen Teilnehmenden am Freiburger CSD statt. Für die Planungen und die Ausrichtung des CSD erfuhr die CSD-Organisation großen Rückhalt aus der Community. Alle sind gleichermaßen an einer bunten und erfolgreichen Durchführung des CSD in Freiburg interessiert.
Weitere Anfragen des CSD-Vereins gingen an die Polizei und die OB-Kandidierenden für die am 22. April stattgefundene OB-Wahl in Freiburg. Die persönlichen Treffen im Februar und März 2018 unter anderem mit dem amtierenden Oberbürgermeister Herrn Dr. Dieter Salomon und zukünftigen OB Martin Horn verliefen durchweg konstruktiv. Dr. Salomon setzte sich beispielsweise dafür ein, dass die Freiburger Stadtreinigung der Demonstration/Parade eine Kehrmaschine folgen lässt, womit ein langjähriger Streitpunkt geklärt werden konnte.
Rückkehr der “Rosa Listen”
Eine besonders problematische Forderung des Amts für öffentliche Ordnung ist die Herausgabe von personenbezogenen Daten der am CSD Beteiligten. Der CSD-Verein soll verpflichtet werden, vor dem CSD der Polizei und dem Amt Listen mit Namen von Ansprechpersonen, Wagenverantwortlichen und Ordner*innen abzugeben, was bei der Größe der Versammlung mindestens 70 Personen bedeutet, die ohne erkennbaren Grund Opfer dieser „Datensammelleidenschaft” würden. Abgesehen davon, dass es keinen praktischen Nutzen hat wird nach Ansicht des CSD-Vereins damit ein Generalverdacht erzeugt und die Demonstrationsfreiheit ungerechtfertigt eingeschränkt. So stellt auch das Bundesverfassungsgericht klar, dass eine Verpflichtung des Veranstalters, personenbezogene Daten zu übermitteln, als erhebliche Erschwerung der Wahrnehmung des Versammlungsrechts anzusehen ist (vgl. BVerfG v. 17.02.2009, 1 BvR 2492/08). Eine behördliche Erfassung personenbezogener Daten ist vor dem Hintergrund der Versammlung als Ausdruck queerer Emanzipation und als Schutzbereich der LSBTIQA*-Community besonders kritisch zu sehen (“Rosa Listen”, Strafverfolgung nach § 175 StGB, HIV/AIDS-Stigmatisierung).
Eine Route der Unsichtbarkeit
Nach den Problemen von 2017 bat der CSD-Verein um eine Nachbesprechung, die ihm nicht gewährt wurde. Stattdessen wurden Neuigkeiten nur über den Umweg der Presse laut. Obwohl der CSD 2018 im November 2017 als Versammlung angemeldet wurde, gab es – nach zahlreichen Nachfragen – erst sechs Monate später im Mai einen Termin für ein Kooperationsgespräch, welches nur drei Tage vorher angekündigt wurde. Das Gespräch verlief zunächst konstruktiv und die Argumente schienen ernstgenommen, als am darauffolgenden Tag eine Bestätigung der vom CSD-Verein angemeldeten Route kam. Vier Tage darauf ließ das Amt für öffentliche Ordnung jedoch mitteilen, dass diese Nachricht nur ein Versehen und vollständig zu ignorieren sei. Die Wichtigkeit einer zeitnahen Entscheidung über die Route hatte der CSD-Verein bei zahlreichen Gelegenheiten herausgestellt, damit die Teilnehmenden informiert werden und die Lösungskonzepte zu den Konflikten um Lärm, Müll und Toiletten entlang der Route umgesetzt werden können. Nur durch eine zeitnahe Mitteilung können diese Ideen greifen und Probleme vermieden werden.
Rund zwei Wochen vor dem CSD diktierte das Amt für öffentliche Ordnung eine neue Route, die die zentralen und belebtesten Straßen in der Freiburger Innenstadt auslassen soll. Es scheint mit zweierlei Maß gemessen zu werden, wenn Freiburgs größte LSBTIQA*-Demonstration des Jahres “aus verkehrstechnischen Gründen” aus der Innenstadt ferngehalten werden soll, während andere Demonstrationen und Veranstaltungen in Freiburg, die ebenfalls am Samstagen und Sonntagen mit LKW durch die zentrale Innenstadt fahren, offensichtlich kein Problem darzustellen scheinen (z.B. Global Marijuana March, Rosenmontagszug, Freiburg Marathon, etc.). Gleiches war 2015 und 2016 für den CSD Freiburg noch möglich, obwohl sich an Zusammenstellung und LKW der Demonstration/Parade nichts geändert hat. Hätte es starke Bedenken gegen diese innerstädtischen Straßen gegeben, hätte man dies in den letzten sechs Monaten kommunizieren können, die gegenseitigen Positionen austauschen und Alternativrouten besprechen können. All dies ist weder im Vorfeld noch beim dreistündigen Kooperationsgespräch seitens des Amts für öffentliche Ordnung versucht worden.
Verzögerungen durch das Amt für öffentliche Ordnung
Einen Auflagenbescheid, gegen den der Veranstalter vorgehen könnte, liegt immer noch nicht vor. Dabei soll am 12.06. ein Vortreffen mit den teilnehmenden Gruppen aus der LSBTIQA*-Community stattfinden. Dadurch bleibt dem CSD-Verein keine Zeit mehr, die Probleme in einvernehmlicher Weise zu lösen. Stattdessen zwingt das Amt für öffentliche Ordnung zwei Optionen auf, wenn der CSD-Verein seiner Verantwortung gegenüber LSBTIQA*-Belangen gerecht werden will: Entweder klagt der CSD-Verein (sobald der Auflagenbescheid irgendwann zugestellt wird) vor Gericht, was mit viel zusätzlicher Arbeit und hohen Kosten verbunden wäre, oder es ist in Betracht zu ziehen, die größte LSBTIQA*-Demo in Freiburg abzusagen.
In anderen Städten ist eine zentrale Route selbstverständlich und der CSD ein Fest in der Stadt: egal, ob in Karlsruhe, Straßburg, Stuttgart, oder Köln.
Es scheint, dass sich Freiburg gerne Vielfalt auf die Fahnen schreibt – aber Minderheitenschutz und Vielfalt zu leben, bedeutet eben doch viel mehr.